A+M Bau GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A+M Bau GmbH
Wellenau 3/20, 6900 Lochau
Stand: März 2026

1. Geltungsbereich und Grundlagen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der A+M Bau GmbH (im Folgenden Auftragnehmer - AN genannt) übernommenen Aufträge zur Ausführung von Bauleistungen und Planungsaufgaben.

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (AG) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom AN ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

1.3. Subsidiär zu diesen AGB gelten für das zu erbringende Werk als rechtliche Basis die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sofern mit Konsumenten KSchG-konform nicht zwingendes Recht entgegensteht.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Preise

2.1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Präsentationen des AN sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den AN oder durch tatsächlichen Beginn der Ausführung zustande.

2.2. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich, mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.3. Sollten sich nach Vertragsabschluss durch unvorhersehbare Umstände die Lohn- oder Materialkosten verändern (Kollektivvertragsabschlüsse, Materialpreiserhöhungen etc.), ist der AN berechtigt, diese an den AG weiterzuverrechnen, sofern im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde.

3. Leistungsausführung und Fristen

3.1. Für den Beginn und die Dauer der Arbeiten ist der im Vertrag festgelegte Zeitplan maßgebend. Verzögerungen infolge höherer Gewalt (z.B. extreme Witterung, Streiks, unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten) oder durch den AG verursachte Behinderungen (z.B. fehlende behördliche Genehmigungen, mangelnde Baufreiheit) verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

3.2. Soweit zur Leistungsausführung Mitwirkungspflichten des AG bestehen (Pläne, Bereitstellung von Strom/Wasser, behördliche Bewilligungen), hat der AG diese zeitgerecht und auf seine Kosten zu erbringen.

4. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

4.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der AN berechtigt, nach Maßgabe des Baufortschritts Teilrechnungen zu stellen.

4.2. Rechnungen (auch Teil- und Schlussrechnungen) sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang abzugsfrei und ohne Vorbehalt zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.

4.3. Bei Zahlungsverzug des AG gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gemäß § 456 UGB bei Unternehmergeschäften, bei Verbrauchern 4%). Mahn-, Inkasso- oder Anwaltskosten gehen im Fall des Verzugs zu Lasten des AG.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

5.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen sowie ergänzend die ÖNORM B 2110. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke drei Jahre ab Übergabe.

5.2. Mängel sind vom AG (sofern dieser nicht Verbraucher ist) i.S.d. § 377 UGB unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich unter genauer Beschreibung geltend zu machen, andernfalls sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus diesen Mängeln verwirkt.

5.3. Der AN haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird gehaftet bei Personenschäden, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes und soweit vertragliche Hauptpflichten verletzt sind.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Alle vom AN gelieferten sowie eingebauten und noch nicht fest mit dem Grundstück/Gebäude untrennbar verbundenen Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen (inklusive Verzugszinsen und Kosten) im Eigentum des AN.

7. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort

7.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist die jeweilige Baustelle bzw. der Ort, an dem das Werk auszuführen ist. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz der A+M Bau GmbH.

7.2. Sofern der AG kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsgrundverhältnis als ausschließlicher Gerichtsstand das für 6900 Lochau (BG Bregenz / LG Feldkirch) sachlich zuständige Gericht.

7.3. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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